Die praktische Ausbildung erfolgt parallel zur theoretischen Ausbildung über einen Arbeitsvertrag in Teilzeit. Im vierten Ausbildungsjahr absolviert der Schüler / die Schülerin neben der beruflichen Tätigkeit 400 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung, die zugleich ein anderes Arbeitsfeld bedient. Dabei erfolgt eine Begleitung durch die Fachschule.
Auszug aus BbS-VO vom 10.Juli 2015, § 127
„(4) In der Ausbildung in Teilzeitform werden 800 Stunden der praktischen Ausbildung durch die berufliche Tätigkeit nachgewiesen. 400 Stunden sind in einem anderen als die berufliche Tätigkeit betreffenden Arbeitsfeld zu leisten. Das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen ist auch in der Teilzeitform verpflichtend nachzuweisen. Die praktische Ausbildung im zweiten Arbeitsfeld kann während der berufsbegleitenden Ausbildung auch in Abschnitten durchgeführt werden."
Die praktische Ausbildung wird durch begleitenden Unterricht ergänzt. Die praktische Prüfung schließt die Ausbildung ab. Die Auswahl der Praktikumseinrichtung trifft in allen Ausbildungssequenzen die Schülerin bzw. der Schüler eigenverantwortlich, diese Wahl bedarf jedoch der Zustimmung der Fachschule. In der Regel findet die praktische Ausbildung im Umkreis der Schule statt (bis zu 50 km von der Schule).